Freiwillige Feuerwehr Lenningen

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Nach dem Brand

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

Es hat gebrannt! Ihre Wohnung, Ihr Haus, Ihr Eigentum hat einen Brandschaden erlitten. Die Feuerwehr hat den Brand gelöscht und dazu beigetragen, weiteren Schaden zu begrenzen und schlimmeres zu verhüten.
Viele Fragen werden sich nun für Sie stellen. Dazu nur einige Beispiele: Welche Versicherung ist zu Informieren? Wie habe ich mich zu verhalten? Wer kann gegebenenfalls weiterhelfen?
Mit dieser Informationsschrift möchten wir Ihnen einige Antworten und Hilfen geben. Sie enthält Tipps und Hinweise, was weiter zu tun ist, nachdem die Feuerwehr ihre Arbeit beendet hat. Auch wichtige Ansprechpartner und Telefonnummern, die Ihnen bei Fragen weiterhelfen können, sind darin aufgeführt.

Der Brand ist gelöscht – was nun?

Nach dem BrandMit dem vollständigen Ablöschen des Brandes ist die Tätigkeit der Feuerwehr beendet. Ausgenommen davon sind die Fälle, bei denen aufgrund einer weiteren Gefährdung eine Brandwache durch die Feuerwehr gestellt werden muss. Diese Entscheidung wird von der Feuerwehr getroffen.
Das Ausräumen der vom Brand betroffenen Räume, das Beseitigen und Entsorgen von Brandschutt ist nicht mehr Aufgabe der Feuerwehr. Diese Arbeiten werden von Fachfirmen (zu finden in den „Gelben Seiten“ des Telefonbuches unter Brandschutz bzw. Brand– und Wasserschadensanierung) durchgeführt. Unter Einhaltung bestimmter Sicherheitsmassnahmen können diese Arbeiten jedoch auch von Ihnen selbst vorgenommen werden.

Vorsicht Schadstoffe

Bei jeder Art von Verbrennungsvorgängen werden – abhängig von den abgebrannten Materialien wie z.B. Kunststoffe, Metalle, Naturprodukte, dem Sauerstoffangebot, dem richtigen Mischungsverhältnis sowie der Höhe der Verbrennungstemperatur – mehr oder weniger giftige, ätzende oder auf sonstige Art und Weise wirkende Schadstoffe freigesetzt. Diese freigesetzten Schadstoffe finden sich auch im Brandschutt, im Brandrauch und in dessen Niederschlägen wieder.
Mit folgenden hinweisen soll Ihnen der Umgang mit diesen nach dem Brand vorhandenen Schadstoffen etwas erleichtert werden. Gleichzeitig möchten wir Sie auf bestimmte Vorsorgemaßnahmen aufmerksam machen. Diese Hinweise geben nur unseren augenblicklichen Wissensstand wieder, haben also keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit. Wir möchten Sie weiter darauf aufmerksam machen, dass bei eventuell trotzdem auftretenden Gesundheits– oder Sachschäden, die aufgrund dieser Hinweise ausgeführten Maßnahmen entstanden sind, hieraus keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden können.

Eigenschutzmaßnahmen

– Persönliche Hygiene –

Nach dem brandViele bei der Verbrennung auftretenden Schadstoffe können nicht nur über Mund und Nase, sondern auch über die intakte Haut in den Körper gelangen. Deshalb dürfen sich Kinder, Kranke und ältere Menschen, die meist sensibler auf Schadstoffe reagieren, vor und während der Sanierungsarbeiten nicht im Gebäude aufhalten. Gleiches gilt auch für Haustiere; sie sollten aus dem Gebäude entfernt werden und auch – vor allem nach Einwirkungen durch Brandrauch – unbedingt einem Tierarzt vorgestellt werden. Zum Schutz Ihrer eigenen Gesundheit empfehlen wir Ihnen die Verwendung von persönlicher Schutzkleidung, die mindestens bestehen sollte aus:

  • GUMMIHANDSCHUHEN
  • STAUBSCHUTZMASKE (Schutzstufe P2, besser P3) und
  • EINMALSCHUTZANZUG

Bitte achten Sie darauf, dass sie durch Ihr Tun zu keinerlei Verschleppung der Schadstoffe in andere Bereiche beitragen (Schuh– bzw. Kleidungswechsel usw.): die während der Arbeit eingesetzte Schutzkleidung sollte anschließend über die Restmülltonne entsorgt werden, keinesfalls aber mehrfach verwendet werden. Während Sie in dem verschmutzten Bereich arbeiten, sollten Sie weder essen, noch trinken oder rauchen. Vor Aufnahme von Nahrungs-– und Genussmitteln sollten Sie unbedingt die Hände waschen und Ihre Kleidung wechseln. Und selbstverständlich sollte es sein, dass nach Verlassen des verschmutzten Bereiches eine gründliche Ganzkörperreinigung (Dusche) angesagt ist.

Was tun mit Lebensmitteln?

Offene Lebensmittel, die im direkten oder indirekten Einwirkungsbereich des Brandes lagerten (z.B. in Schränken, Kühlschrank usw.), sollten nicht mehr verzehrt werden. Dies gilt auch für Lebensmittel, die in Kunststoff bzw. Papier verpackt sind. Lebensmittel in noch geschlossenen Metallverpackungen (Dosen) oder noch dicht verschlossenen Glasverpackungen können dann verzehrt werden, wenn sie nicht der Hitzeeinwirkung ausgesetzt waren. Es sollte darauf geachtet werden, dass die Lebensmittel beim Entleeren der Behältnisse nicht verunreinigt werden. Im Zweifelsfall gilt: Die Lebensmittel lieber nicht mehr verwenden und über den Restmüll entsorgen – nicht kompostieren!

Gegenstände und Kleidungsstücke

Gebrauchsgegenstände sowie Kleidungsstücke müssen vor weiterem Gebrauch unbedingt gereinigt werden. Beim Einsatz von Staubsaugern zur Entfernung von lockeren Ruß- und Staubbelägen sollte darauf geachtet werden, dass Haushaltsstaubsauger nicht verwendet werden können. Zu diesem Zweck müssen Industriestaubsauger entsprechend der Kategorieeinteilung des BIA (Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeitssicherheit) verwendet werden. Diese Arbeiten sollten Gebäudereinigungsfirmen übertragen werden.
Bei Nassreinigung empfiehlt sich eine Reinigung mit heißem Wasser und Seife (evtl. Einsatz eines Dampfstrahlers). Bei Kleidungsstücken Vorreinigung, danach evtl. mehrmalige Waschgänge in der Waschmaschine. Kinderspielzeug, Modelle und dergleichen kann mit Seife und warmem Wasser, je nach Material, gereinigt werden. Holzspielzeug sollte abgeschliffen und evtl. neu lackiert werden. Im Zweifelsfall sollte man sich, besonders bei Spielzeug für Kleinkinder, von diesen Gegenständen trennen. Gebäudeteile wie Mauerwerk, Fassaden usw. sollten mit heißem Wasser (Dampfstrahler), evtl. durch Zusatz eines Reinigungsmittels, abgewaschen werden. Vorsicht, die Reinigungsabwässer enthalten die unterschiedlichsten Schadstoffe! Eine Einleitung in die Kanalisation kann nur in Absprache mit dem Tiefbauamt der Gemeinde Lenningen erfolgen.

Lüftungstechnische Maßnahmen

Alle durch den Brand in Mitleidenschaft gezogene Bereiche sollten über mehrere Tage hinweg gut belüftet werden. Bitte beachten Sie, dass durch die Zugluft auch bisher vom Brand nicht betroffene Bereiche verschmutzt werden können. Denken Sie bitte auch an eine entsprechende Diebstahlsicherung Ihres Eigentums.

Abfallentsorgung

Brandschutt sowie mit Brandgeruch belegte Gegenstände können über die Restmülltonne entsorgt werden. Reicht die Kapazität dieser Restmülltonne nicht aus, so können weitere Kleinmengen – gut in Kunststoffsäcken verpackt – bei der Abfalldeponie entsorgt werden. Bei der Beseitigung von größeren Abfallmengen sind auf jeden Fall die jeweils gültigen Abfallgesetze und Vorschriften zu beachten. Es muss ein Entsorgungsnachweis geführt werden. Weitere Absprachen können mit dem Amt für Wasser- und Bodenschutz oder mit dem Umweltschutzamt des Landkreises Esslingen getroffen werden.

Versicherungen

Wir möchten Ihnen noch einige Hinweise zur Versicherung geben. Versichert ist in der Regel das Gebäude mit allen Teilen bei der gesetzlichen Gebäudebrandversicherung. Versichert ist das angemeldete Gebäude sowie das Zubehör, soweit es dem Gebäudeeigentümer gehört und mit dem Gebäude auf Dauer fest verbunden ist. Der Versicherungsschutz in der Gebäudebrandversicherung umfasst Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion und abstürzende Flugkörper. Mobiliar und alle beweglichen Gegenstände Ihrer Wohnung, die nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind, sind über Ihre private Hausrat- und Brandversicherung versichert. Hier sollten Sie umgehend mit Ihrer Versicherung Kontakt aufnehmen.
Sollten Sie weitere Fragen haben, so stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Telefonnummern

Feuerwehr-Notruf 112
Polizei-Notruf 110
Gemeinde Lenningen (07026) 609-0
Landratsamt Esslingen (0711) 3902-0
Feuerwehr Abt. Lenningen (07026) 5801
Polizeiposten Lenningen (07026) 910040

Ihre Feuerwehr Lenningen

Impressum:
Herausgeber: Freiwillige Feuerwehr Lenningen
Textbearbeitung: Falk Holder
Bilder: Feuerwehr Lenningen

Broschüre als Download:

Nach_dem_Brand-Faltblatt (ca. 300kb)